Urteil: Stahlspringseil aus Stahl darf nicht ins Handgepäck
Ein Stahlspringseil darf bei einem innerdeutschen Flug nicht mit ins Handgepäck genommen werden. Als Waffe eingesetzt, könne es schwere Verletzungen verursachen, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch. Ein entsprechendes, bereits im Mai ergangenes Urteil sei inzwischen rechtskräftig.