Lachgas: Bundestag beschließt Verbot für Minderjährige
In der Medizin kommt Lachgas als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz, kursiert aber auch zunehmend als Partydroge. Um Missbrauch zu verhindern, ist der Erwerb und Besitz für Kinder und Jugendliche künftig verboten.
