Nordrhein-Westfalen: OP verschwiegen – Verbeamtung für Lehrerin zu Recht abgelehnt
Weil eine Amtsärztin Unterlagen zu einer OP einforderte, vereinbarte eine Lehrerin kurzerhand einen neuen Termin bei einer anderen Ärztin. Ihre Verbeamtung wurde deshalb abgelehnt. Zu Recht, wie ein Gericht entschied.