Bundesarbeitsgericht: Beweiswert ausländischer Atteste kann angezweifelt werden
Ausländische Krankenscheine haben unter Umständen keinen Beweiswert, entschied das Bundesarbeitsgericht. Konkret ging es um das Attest eines tunesischen Arztes, das nahtlos an den Urlaub des Erkrankten anschloss.