Imbisskette "Wurst König": Urteil vor dem Essener Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht Essen hat ein erstes Urteil wegen ausstehender Löhne bei der Imbisskette "Wurst König" gesprochen.
Das Arbeitsgericht Essen hat ein erstes Urteil wegen ausstehender Löhne bei der Imbisskette "Wurst König" gesprochen.