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Notwehr: Mit Eisenrohr geschlagen - Freisprüche wegen Notwehr

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Sie sollen einen Mann mit einem Eisenrohr attackiert beziehungsweise dem Verletzten nicht geholfen haben. So lautete der Vorwurf gegen zwei Männer. Das Landgericht Neubrandenburg sprach sie aber frei.

Zwei wegen einer Attacke mit einem Eisenrohr beziehungsweise unterlassener Hilfeleistung angeklagte Männer sind vom Landgericht Neubrandenburg freigesprochen worden. Das Gericht sei von einer Notwehrsituation ausgegangen, sagte ein Sprecher. Entsprechende Aussagen der Angeklagten seien nicht zu widerlegen gewesen. 

Der zum Prozessauftakt im Oktober 22-jährige Hauptangeklagte hatte laut Anklage einen 57-Jährigen am Himmelfahrtstag 2023 in Röbel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) mit einem 1,60 Meter langen Eisenrohr mindestens dreimal auf den Kopf geschlagen. Er war deshalb wegen versuchten Totschlags angeklagt. 

Alkohol im Spiel

Offenbar konnte das Gericht die Darstellung, dass das Opfer angegriffen habe, zumindest nicht widerlegen. Wie genau das passiert sein soll, konnte der Gerichtssprecher nicht sagen. Nach Überzeugung des Gerichts sei es für den anderen, zu Prozessbeginn 23 Jahre alten Angeklagte unter Berücksichtigung der Umstände auch nicht erforderlich gewesen, Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Beide Männer hatten vor dem Vorfall laut Anklage viel Alkohol getrunken. Demnach sei der 57-Jährige schon nach dem ersten Schlag bewusstlos gewesen. Er habe eine etwa acht Zentimeter lange Platzwunde am Kopf und eine Fraktur des linken Kiefergelenks erlitten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.