VW verliert im Dieselskandal auch vor zweiter Instanz
Vor über zehn Jahren wurde bekannt, dass VW mittels Software getrickst hat, um strenge Abgasvorschriften einhalten zu können. Das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat dem Unternehmen aber weiter erlaubt, die Abgasreinigung unterhalb von 10 Grad Außentemperatur und bei Fahrten über 1.000 m Seehöhe auszuschalten. Diese Maßnahmen seien aber unzulässig und müssen rasch behoben werden, urteilte am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in zweiter Instanz.