Knappe Briefwahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Berliner Gericht mit Klage
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Ein in Südafrika lebender Deutscher wollte mit einer Klage seine Teilnahme an der Bundestagswahl gerichtlich ermöglichen. Der Grund: Die kurze Frist bei der Briefwahl. Das Gericht wies die Klage zurück - zuständig sei der Bundestag.