Selbstbestimmungsgesetz in Segeberg: 50 Menschen wollen Geschlechtseintrag ändern
Am 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Erwachsene und Minderjährige dürfen ohne große Hürden Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers) und Vornamen ändern. Im Kreis Segeberg machen schon 50 Menschen davon Gebrauch. Eine Standesbeamtin erklärt, wie es funktioniert.