Urteil zu AfD: Die Rechtspartei verachtet den Rechtsstaat
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die AfD darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Partei schäumt, spricht von einem „Unrechtsurteil“ – und zeigt damit nur, wie wenig sie von Demokratie und Gewaltenteilung hält, meint Jan Sternberg.