Der Fall „Spiegel TV“: Medialer Missbrauch von Strafakten
Strafakten unterliegen besonderen Geheimhaltungsbestimmungen. Ihre Veröffentlichung kann Persönlichkeitsrechte verletzten. Dennoch landen Teile davon immer wieder in den Medien und sind gerade bei True-Crime-Formaten begehrt.