Insgesamt 120.000 Euro: Funke muss Geldentschädigungen an Corinna und Michael Schumacher zahlen
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Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Dienstag die Berufung der Funke Mediengruppe gegen ein Urteil des Landgerichts abgewiesen und Corinna Schumacher, Ehefrau des verunglückten Ex-Rennfahrers Michael Schumacher, eine Geldentschädigung von 60.000 Euro zugesprochen. Das Medienhaus war am 17. Januar bereits in einem anderen Verfahren zu einer weiteren Entschädigung in gleicher Höhe verurteilt worden.