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Декабрь
2016

Europäischer Gerichtshof kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

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Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Das Speichern von Daten lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, urteilte das Gericht in Luxemburg. Nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten und bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit dürfen die Daten gespeichert werden.