Mietrecht: Auch Investoren dürfen wegen Eigenbedarfs kündigen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auch Personengesellschaften von Investoren dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert das Urteil als "doppelte Ohrfeige" für Mieter.