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Декабрь
2016

Bundesarbeitsgericht entscheidet: Betriebsrat darf Facebook-Kommentare auf Firmenprofil verbieten

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MEEDIA 
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Betriebsräten ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Facebook-Auftritts des Arbeitgebers eingeräumt. Künftig können die Arbeitnehmervertreter darüber mitbestimmen, ob Nutzer öffentlich auf dem Firmenprofil kommentieren können – und die Funktion im Zweifel abschalten lassen.