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Ноябрь
2016

Freiheit für Assange – Britische Berufung gegen UNO-Beschluss zurückgewiesen

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Die Vereinten Nationen haben den Einspruch Großbritanniens gegen ihr früheres Urteil zugunsten von Julian Assange als "unzulässig" abgelehnt. Somit müssen London und Stockholm fortan die willkürliche Festsetzung des WikiLeaks-Chefredakteurs in der ecuadorianischen Botschaft beenden. "Nun, da alle Möglichkeiten in Berufung zu gehen, erschöpft sind, erwarte ich, dass Großbritannien und Schweden ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und mich freilassen", kommentierte Assange.