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Ноябрь
2016

Bundesverfassungsgericht: Partys an Karfreitag nicht grundsätzlich verboten

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Das strikte Verbot von Partys an Karfreitag geht dem Bundesverfassungsgericht zu weit. Zumindest Ausnahmen müssten in Bayern genehmigt werden – ein großer Sieg des Bundes für Geistesfreiheit und seine „Heidenspaß-Party“.