Bundesverfassungsgericht: Partys an Karfreitag nicht grundsätzlich verboten
Das strikte Verbot von Partys an Karfreitag geht dem Bundesverfassungsgericht zu weit. Zumindest Ausnahmen müssten in Bayern genehmigt werden – ein großer Sieg des Bundes für Geistesfreiheit und seine „Heidenspaß-Party“.