Eilantrag des Tagesspiegel abgewiesen: Juristische Einschätzung zu Böhmermann bleibt unter Verschluss
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Die interne juristische Einschätzung der Bundesregierung zum Schmähgedicht des TV-Satirikers Jan Böhmermann darf nicht veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Richter wiesen einen Eilantrag des Tagesspiegels in Teilen ab, mit dem die Zeitung erreichen wollte, Einzelheiten zu dem Vermerk zu erfahren (Az.: VG 27 L 324.16). Die Richter sahen in einer Veröffentlichung die Gefahr einer Vorverurteilung Böhmermanns, berichtet die Zeitung.
