Ausnahme von Rundfunkbeitrag: Zeitungsverlag mit Senderanteilen muss keinen Beitrag zahlen
An dem pauschalen Rundfunkbeitrag kommt seit 2013 niemand vorbei, auch Zeitungsverlage müssen zahlen. Aber es gibt Ausnahmen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden hat.