Urteil: Mann streitet um fünf Euro Steuerschuld
Um gegen eine Steuerschuld von fünf Euro vorzugehen, reiste ein Münchner zu einer Verhandlung nach Rheinland-Pfalz. Kosten: 296,20. Das Reisegeld verlangte er zurück - nun hat er von einem Gericht die Quittung erhalten.