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Июнь
2016

BGH-Urteil: Drogeriekette darf Gutscheine der Konkurrenz einlösen

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Eine Gutscheinaktion ist eine feine Sache - manchmal auch für die Wettbewerber. Der Bundesgerichtshof entschied nämlich, dass die Drogeriekette Müller entsprechende Coupons der Konkurrenz einlösen durfte.