BGH-Urteil: Drogeriekette darf Gutscheine der Konkurrenz einlösen
Eine Gutscheinaktion ist eine feine Sache - manchmal auch für die Wettbewerber. Der Bundesgerichtshof entschied nämlich, dass die Drogeriekette Müller entsprechende Coupons der Konkurrenz einlösen durfte.