Udo Vetter zu Merkel-Entscheidung: „Einladung an ausländische Despoten, mehr deutsches TV zu gucken“
0
Nach Tagen des Abwägens und Schweigens hat sich die Bundeskanzlerin am Freitagmittag dann doch in der Causa Böhmermann erklärt: Die Bundesregierung wird a) dem Strafverlangen des türkischen Präsidenten Erdogan nachkommen und Ermittlungen gegen den Satiriker zulassen und sich b) daran machen, den umstrittenen § 103 StGB abschaffen. Für Strafrechtsexperte Udo Vetter eine paradoxe Entscheidung.