BGH bestätigt lebenslange Haft für «Maskenmann»
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Potsdam - Die lebenslange Freiheitsstrafe im sogenannten «Maskenmann»-Prozess um Überfälle auf Millionäre ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionsanträge des Verurteilten und der Nebenklage als unbegründet verworfen.