Kifög Sachsen-Anhalt zu Teilen verfassungswidrig - Städte- und Gemeindebund mit Urteil des Landesverfassungsgerichts zufrieden
Das Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt ist in Teilen rechtswidrig. Dies hat das Verfassungsgericht des Landes am Dienstag in Dessau-Roßlau entschieden.