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Октябрь
2015

Bei Steuerrückstand: Finanzamt darf Internet-Domain pfänden

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Zahlen Bürger ihre Steuern nicht, schickt das Finanzamt Beamte zur Vollstreckung. Dabei dürfen sie auch Internet-Domains beschlagnahmen, entschied das Finanzgericht Münster. Nun könnte eine Pfändungswelle folgen.