Filesharing von Pornofilm: Entschädigung laut Gericht nur 2,04 Euro wert
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Vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ist der Urheber eines Pornofilms mit dem Versuch gescheitert, einen Anschlussinhaber für den Download seines Werkes haftbar zu machen. Das Gericht sprach den Angeklagten frei, da zum Tatzeitpunkt mehrere Personen Zugriff auf das WLAN-Netz hatten. Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte die Entschädigung ohnehin nur 2,04 Euro betragen, so das Gericht.