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Сентябрь
2015

Lindt gewinnt

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Karlsruhe. Der in goldene Folie gehüllte Schoko-Bär von Lindt darf in den Regalen bleiben. Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo („Goldbären“) werden durch den Lindt-Teddy nicht verletzt, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch.