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Сентябрь
2015

Motiv für Amokfahrt bleibt ein Rätsel

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Amokfahrer Alen R. bleibt in U-Haft. Das entschied gestern ein Haftrichter im Landesgericht Graz. Die Begründung: Es bestehe Flucht- und Tatbegehungsgefahr. R. erhob Beschwerde. Von Hans Breitegger