Motiv für Amokfahrt bleibt ein Rätsel
Amokfahrer Alen R. bleibt in U-Haft. Das entschied gestern ein Haftrichter im Landesgericht Graz. Die Begründung: Es bestehe Flucht- und Tatbegehungsgefahr. R. erhob Beschwerde. Von Hans Breitegger