Verwaltungsgericht Köln - Tageseltern dürfen keine zusätzlichen Elternbeiträge verlangen
Die Stadt Köln zahlt pro Kind in der Tagespflege 5 Euro. Tageseltern, die diesen Satz von der Stadt bekommen, dürfen Eltern nicht zusätzlich zur Kasse bitten. Mit einem Kölner Urteil geht nun ein langer Rechtsstreit zu Ende.