Intensivere Abwägung mit Meinungsfreiheit: BGH-Richter fordern „strenge Maßstäbe“ für Schmähkritik
Wer falsch kritisiert, kann schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Nicht erst seit Jan Böhmermann ist Schmähkritik Inhalt von Beleidigungsklagen. Der Bundesgerichtshof will es Klägern zukünftig nicht mehr so einfach machen und empfiehlt in einem Beschluss "strenge Maßstäbe" für Schmähkritik. Die Entscheidung fällt zugunsten der Meinungsfreiheit aus.