Nachtruhe in NRW - Lärmerlass macht mehr Schützen- und Volksfeste möglich
In NRW kann öffentlich mehr und länger gefeiert werden als bisher. Dank eines neuen Erlasses können pro Grundstück nun an 18 Tagen im Jahr Feste stattfinden, nicht wie bislang nur an zehn Tagen. Außerdem beginnt die Nachtruhe zwei Stunden später.