Lindt gewinnt
Karlsruhe. Der in goldene Folie gehüllte Schoko-Bär von Lindt darf in den Regalen bleiben. Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo („Goldbären“) werden durch den Lindt-Teddy nicht verletzt, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch.