Urteil im AIDA FKK Rechtsstreit: Gäste sollen 5 % des Preises zurückerhalten (Schiffe und Kreuzfahrten)
Das Landgericht Rostock hat ein Urteil zum Rechtsstreit um den verkleinerten FKK Bereich auf AIDAdiva gefällt. Ein Dortmunder Weltreise-Ehepaar hatte bereits während der Kreuzfahrt einen Anwalt eingeschaltet und forderte 22 Prozent des Reisepreises
