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Tierschutz-Debatte: Zwei Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis dürfen getötet werden

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Nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Kassel ist der Abschuss von zwei jungen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis wieder möglich. Zuvor hatte ein Eilbeschluss die Jagd gestoppt. Doch es gibt Kritik.

Der vorläufig gestoppte Abschuss von zwei jungen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis ist nach Gerichtsentscheidungen wieder möglich. Das Verwaltungsgericht Kassel lehnte nach Angaben des Regierungspräsidiums (RP) Kassel zwei Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände ab.

Damit trete die Allgemeinverfügung zum „Revierübergreifenden Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ wieder in Kraft, hieß es. Ein Hängebeschluss des Gerichts vom 3. Juli, mit dem die Entnahme zunächst gestoppt worden war, ist nach Angaben der Behörde gegenstandslos.

Zwei Wölfe tot aufgefunden

Die Verfügung erlaubt für die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober im Lahn-Dill-Kreis den Abschuss von insgesamt vier juvenilen Wölfen. Weil auf diese Zahl nach Angaben des RP weiterhin zwei tot aufgefundene Wölfe angerechnet werden, bleibt es faktisch bei der Möglichkeit, noch zwei Jungwölfe zu erlegen. Die Freigabe ist auf den Lahn-Dill-Kreis begrenzt, wo es bei Greifenstein eines von insgesamt drei in Hessen etablierten Wolfsrudeln gibt. 

Die Initiatoren des Eilantrags, der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW), kritisierten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts scharf. Die Verbände kündigten an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. 

„Wir sind maßlos enttäuscht“, sagte Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen, laut Mitteilung. Nun könnten die beiden Wolfswelpen erschossen werden, obwohl sie noch nie ein Nutztier angegriffen hätten. „Angesichts der wenigen Wölfe in Hessen sollte sich Umweltminister Ingmar Jung trotz des Gerichtsbeschlusses auf Verbesserungen beim Herdenschutz konzentrieren und sich für die gezielte Förderung der Weidetierhaltung im Rahmen der künftigen Agrarpolitik einsetzen“, forderte Nicole Kronauer, Vorsitzende der GzSdW.

Der Naturschutzbund Nabu Hessen konnte die Ablehnung des Eilantrags nicht nachvollziehen und appellierte an das Land, bis zur rechtlichen Klärung auf den Abschuss zu verzichten. „Es dürfen mit Abschüssen keine Fakten geschaffen werden, bevor wirklich in Hauptsacheverfahren geklärt ist, ob die Tötung von Wölfen rechtens ist oder nicht“, erklärte Mark Harthun, Geschäftsführer Naturschutz, laut Mitteilung. Das Land Hessen soll sich, so der Nabu, auf einen guten Herdenschutz konzentrieren. Da gebe es immer noch zu große Lücken. 

Wolf im Herbst 2024 ins hessische Jagdrecht aufgenommen 

Der hessische Wolfsmanagementplan ist politisch und juristisch umstritten. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Umweltschützer hatten empört reagiert. Das Land verweist dagegen auf den Schutz von Weidetierhaltern und auf ein aus seiner Sicht rechtmäßiges Bestandsmanagement.

Der Wolf war im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet - wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.