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Neuer Grundfreibetrag ab 2027: Ab diesem Gehalt zahlen Sie bald Steuern

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Die Bundesregierung will ab 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten. Dazu wird auch der Grundfreibetrag angehoben. Ab kommendem Jahr will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) deutsche Steuerzahler um rund zehn Milliarden Euro entlasten. Dazu hat er am Wochenende einen Gesetzesentwurf eingebracht, der diese Entlastung in zwei Stufen vollziehen soll. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen. So werden Kindergeld und Kindergrundfreibetrag 2027 und 2028 angehoben , zudem soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab 2027 erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab 70.601 Euro greifen. Gegenfinanziert werden die Maßnahmen durch einen neuen Reichensteuersatz von 47 Prozent, der ab einem Einkommen von 280.000 Euro greifen soll. Der bestehende Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro greifen. Außerdem sind noch kleinere Maßnahmen geplant, etwa eine höhere Steuer auf Minijobs. Grundfreibetrag: 2027 monatlich bis zu 1.047 Euro steuerfrei Besonders wichtig für alle Steuerzahler ist auch die Anhebung des Grundfreibetrags . Das ist der Betrag, ab dem man überhaupt anfangen muss, Steuern zu bezahlen. 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Wer jährlich weniger als diesen Betrag als zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, zahlt keine Steuern. In vielen Fällen trifft das auf Rentner und Rentnerinnen zu, die keine zusätzlichen Einkünfte, etwa aus Miet- oder Pachteinnahmen, haben. 2027 soll der Grundfreibetrag laut Klingbeil-Entwurf um 216 Euro auf 12.564 Euro ansteigen, 2028 dann erneut um 336 Euro auf 12.900 Euro. Auf den Monat gerechnet bedeutet das, dass man 2027 monatlich 1.047 Euro steuerfrei verdienen kann, 2028 sind es bis zu 1.075 Euro. 2026 liegt der monatliche Steuerfreibetrag bei 1.029 Euro. Familien haben mehr steuerfreies Geld Der Kinderfreibetrag von aktuell 3.414 Euro pro Kind soll ebenfalls angehoben werden, um 300 Euro im nächsten Jahr. Er würde dann 3.714 Euro pro Elternteil pro Kind betragen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt immer der doppelte Steuerfreibetrag. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern hat also 2027 eine Steuerfreigrenze von insgesamt 32.556 Euro im Jahr oder 2.713 Euro im Monat. Derzeit nicht geplant ist dagegen ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression . Diese liegt vor, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen – obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt oder sogar sinkt. In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt ausgeglichen. Im Entwurf von Finanzminister Klingbeil ist das nicht vorgesehen. Allerdings wird der sogenannte Progressionsbericht üblicherweise auch erst im Herbst vorgelegt.