Minijobs: Lars Klingbeil plant höhere Steuer für Arbeitgeber
Finanzminister Lars Klingbeil hat einen Gesetzesentwurf für die geplante Steuerreform vorgelegt. Dieser sieht auch eine höhere Besteuerung von Minijobs vor. Die Bundesregierung hat sich noch vor der Sommerpause auf eine Steuerreform geeinigt. Bisher waren dazu nur Eckpunkte bekannt, doch seit dem Wochenende liegt ein konkreter Gesetzesentwurf aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor. Vorgesehen ist, dass die Reform 2027 und 2028 in zwei Stufen in Kraft tritt. Sie soll vor allem Bürger und Familien entlasten, hohe Einkommen stärker besteuern und mehrere Steuervergünstigungen streichen oder kürzen. So soll das Kindergeld wieder erhöht werden , genauso wie der steuerliche Grundfreibetrag. Das ist der Betrag, bis zu dem gar keine Steuern gezahlt werden müssen. Er soll das Existenzminimum sichern. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll ab 2027 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 70.600 Euro greifen. Zur Gegenfinanzierung werden die Hochverdiener stärker zur Kasse gebeten: Neben der bisher gültigen Reichensteuer soll ab 2027 eine zweite Reichensteuer erhoben werden und Jahreseinkommen über 280.000 Euro mit bis zu 47 Prozent besteuern (statt bisher 45 Prozent). Höhere Steuern: Minijobs werden teurer Die Bundesregierung nimmt dabei auch die Minijobber erneut in den Blick. Die Pauschalsteuer für diese geringfügige Beschäftigung soll von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Das ist die Steuer, die Arbeitgeber für die Beschäftigung von Minijobbern zahlen. Die Minijobber selbst zahlen keine Steuern , daran soll sich zunächst nichts ändern. Für Arbeitgeber, die auf Minijobber angewiesen sind, wird diese Form der Beschäftigung damit künftig teurer. Arbeitgeberverbände wie der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hatten dies nach dem Koalitionsbeschluss Anfang Juli bereits kritisiert. "Unbeantwortet bleibt die Frage, ob Minijobs durch zusätzliche Sozialabgaben noch weiter belastet werden. Wenn die Bundesregierung die Bedeutung der unverzichtbaren Minijobs anerkennt, braucht es eine Beitragslast, die für Arbeitgeber tragbar bleibt." Die Rentenkommission der Bundesregierung hatte empfohlen, dass auch Minijobber in Zukunft Sozialabgaben zahlen sollten . Die Bundesregierung hat sich noch nicht endgültig darauf verständigt, ob sie dies auch umsetzen will. Dies soll Teil der Rentenreform im Herbst 2026 sein. Wenn ja, wäre das für sieben Millionen Minijobber eine deutliche Belastung – und käme einer faktischen Abschaffung der Minijobs gleich.
