Paukenschlag vom BGH: Immobilienmakler muss Provision zurückzahlen - Vertrag wegen Formfehler unwirksam
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Der Bundesgerichtshof hat eine Immobilienmaklerin dazu verurteilt, ihren Kunden eine Provision in Höhe von knapp 9000 Euro zu erstatten. Grund: Es bestand aufgrund eines Formfehlers keine wirksame Beauftragung. Kunden sollten daher prüfen lassen, ob sie ihr Geld zurückfordern können.
