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Trauer nach Tötungsdelikt: Kanzler Merz ruft Familie des getöteten Studenten an

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Das Gespräch sei emotional gewesen, sagt Vater Thomas Dick. Er kämpfe dafür, dass sich so eine Tat wie bei seinem Sohn nie mehr wiederhole.

Nach dem tödlichen Angriff auf einen Studenten in Trier hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Familie des Opfers angerufen. „Es war ein emotionales Gespräch“, sagte der Vater des getöteten 22-Jährigen, Thomas Dick, in Landstuhl im Kreis Kaiserslautern. Die Bundesregierung bestätigte den Anruf von Merz bei der Familie. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

Der Student war am vergangenen Mittwoch in Trier in der Nähe der Universität Trier erstochen worden. Tatverdächtig ist eine 22 Jahre alter Afghane. Er soll aus unbekannten Gründen auf offener Straße mit einem Küchenmesser mindestens zweimal in den Oberkörper des Studenten gestochen haben.

Täter und Opfer sollen sich nicht gekannt haben. Den Ermittlungen zufolge hat der Tatverdächtige eine psychische Erkrankung, wegen der er in jüngerer Zeit in einer psychiatrischen Klinik in Behandlung gewesen sei. Er wurde nun einstweilig in der geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht.

In Landstuhl liegt Kondolenzbuch aus

Die Eltern kämpfen dafür, dass sich so eine Tat nie wieder wiederholt. Diese Botschaft hätten sie auch Kanzler Merz mitgegeben, sagte der Vater. „Politik, ändert was, setzt euch zusammen, beschließt was, macht was!“.

Seit Montagmorgen liegt im Rathaus in Landstuhl ein Kondolenzbuch aus, in dem Bürger ihre Anteilnahme und Trauer ausdrücken können, wie ein Sprecher der Verbandsgemeinde mitteilte. „Es gibt hier eine allgemeine Betroffenheit.“

Das Opfer sei ein „Original-Landstuhler“ gewesen. Eine Sprecherin ergänzte, das Buch liege bis zur Beisetzung aus, die noch nicht terminiert sei. „Die kommunale Spitze hat sich bereits eingetragen.“

Tatverdächtiger seit über zehn Jahren in Deutschland

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums lebt der Tatverdächtige seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Er war demnach als unbegleiteter Minderjähriger eingereist. Ein Asylantrag wurde 2017 abgelehnt, es wurde aber ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“ festgestellt. Sein Aufenthalt war in der Folge also erlaubt.

2023 erteilte die Ausländerbehörde Trier eine Niederlassungserlaubnis. Der 22-Jährige hat hier die Schule besucht, eine Berufsausbildung abgeschlossen und war demnach seit mehreren Jahren berufstätig.