Wohngeld wird gekürzt: Das sind die Folgen für Rentner und Familien
Wer wenig Geld verdient, aber nicht arbeitslos ist, kann zur Unterstützung Wohngeld bekommen. Diese staatliche Leistung soll aber ab 2027 gekürzt werden. Das sind die Details. In Deutschland steigen die Immobilienpreise schneller als die Einkommen und Gehälter, das treibt auch die Mieten vor allem in Großstädten an. Noch dazu steigen auch Heiz- und Nebenkosten, sodass immer mehr Menschen große Teile ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen. Um Geringverdienern an dieser Stelle unter die Arme zu greifen, gibt es das Wohngeld . Von dieser staatlichen Leistung können sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren. Bei Eigentümern nennt sich das Ganze dann "Lastenzuschuss". Doch aufgrund der klammen Haushaltskassen muss die Bundesregierung sparen. Gemäß einem Gesetzesentwurf aus dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) soll deshalb auch das Wohngeld gekürzt werden. Was das genau bedeutet, erfahren Sie hier. Wer kann 2027 Wohngeld bekommen? An der Zielgruppe, die theoretisch Wohngeld bekommen kann, ändert sich zunächst nichts: Anspruch auf Wohngeld vom Staat haben Mieter und Untermieter, deren monatliches Gesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Auch einkommensschwache Eigentümer können einen Zuschuss erhalten, wenn sie die Immobilie selbst nutzen. Keinen Anspruch haben Personen, die Grundsicherung beziehen oder als Studierende oder Auszubildende BAföG erhalten. Die Höhe des Wohngeldes, das Berechtigte bekommen können, richtet sich aber nicht allein nach dem Bruttoeinkommen, sondern auch nach dem Wohnort und den dort laut Wohngeldgesetz gültigen Mietobergrenzen. Einkommen: Nicht mehr alles wird angerechnet Bei der Bestimmung der Wohngeldhöhe wird vom Jahreseinkommen ausgegangen. Darüber hinaus werden noch Pauschalen und Freibeiträge abgezogen, die auch bei der Steuererklärung angerechnet werden. Doch hier gibt es schon die ersten Änderungen, die ab 2027 greifen sollen. So werden in Zukunft einige Pauschalen, Einkommen und Leistungen nicht mehr voll, sondern nur noch zur Hälfte angerechnet. Dazu gehören etwa Erziehungs- oder Eingliederungshilfen oder Zuschüsse für Ausbildungen und Stipendien. In Zukunft werden solche Leistungen nur zur Hälfte auf das zu berücksichtigende Einkommen angerechnet, das Wohngeld wird also um diesen Betrag gesenkt. Außerdem werden Zuwendungen des Arbeitgebers an Pensionskassen oder an betriebliche Renten nicht mehr angerechnet, ebenso wie der Sparer-Pauschbetrag und bestimmte Sonderabschreibungen. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie in dieser Tabelle nachlesen. Maximal mögliches Wohngeld: So ist es bisher Auch bei den Mietobergrenzen werden Änderungen vorgenommen. Dazu erst mal eine Erläuterung, wie es heute funktioniert: Im aktuellen Wohngeldgesetz wird das Land in sieben Mietstufen eingeteilt, die sich nach den Mietpreisen in diesen Regionen richten. Bisher können zum Beispiel Mieter in der Mietstufe I, die allein leben, maximal 361 Euro an Wohngeld erhalten. In der Mietstufe VII sind es hingegen 677 Euro. Für jedes zusätzliche Haushaltsmitglied gibt es auch etwas mehr Geld. Dazu gibt es noch einen Heizkostenzuschuss, der sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder richtet. Bisher konnte eine Person beispielsweise 110,40 Euro erhalten, plus eine Klimakomponente in Höhe von 19,20 Euro. Insgesamt ergibt das für einen Einpersonenhaushalt in Mietstufe VII, der Anspruch auf den Höchstbetrag hat, ein Wohngeld von 806,60 Euro. Heizkosten werden ab 2027 gekürzt Ab 2027 bleiben die Höchstbeträge für die Mietstufen bestehen, dafür sollen die Heizkosten gekürzt werden. Statt bisher 110,40 Euro plus Klimakomponente bekommt ein Einpersonenhaushalt künftig nur noch 62,40 Euro für Heizen und Warmwasser. Die Klimakomponente bleibt in gleicher Höhe erhalten. Der Gesamtbetrag einer Person in Mietstufe VII reduziert sich also von 806,60 Euro auf 758,60 Euro. Diese Logik zieht sich durch alle Mietstufen und Haushaltsgrößen. Ein Vierpersonenhaushalt in Mietstufe I kann 2027 Wohngeld in Höhe von maximal 754,20 Euro erhalten; 2026 sind noch bis zu 840,20 Euro möglich. Die hier genannten Beträge sind die Höchstbeträge, sie können also individuell je nach Einkommenssituation sehr unterschiedlich ausfallen. Da aber speziell bei den Heizkosten gekürzt werden soll, sind alle Wohngeldbezieher gleichermaßen betroffen. Wichtig für diejenigen, die schon jetzt Wohngeld beziehen: Das schon bewilligte Wohngeld soll nicht gekürzt werden. Wer also noch vor dem 1. Januar 2027 einen Antrag stellt und dieser auch vor dieser Frist bewilligt wird, der muss keine nachträgliche Änderung an seinem Wohngeldbescheid befürchten. Da Wohngeld allerdings immer nur für zwölf Monate bewilligt wird, müssen sich die Bezieher darauf einstellen, dass die Höhe der staatlichen Leistung mit dem nächsten Antrag kleiner ausfallen kann als bisher. Kein Wohngeld ab einer bestimmten Vermögensgrenze Das neue Gesetz präzisiert auch die Fälle, in denen das Wohngeld nicht bewilligt wird. Bisher gibt es kein Wohngeld, wenn die errechnete Höhe nur zehn Euro oder weniger betragen würde. Diese Grenze wird 2027 auf 15 Euro erhöht. Wie bisher wird Wohngeld auch nicht bewilligt, wenn "erhebliches Vermögen" vorliegt – im neuen Gesetz wird dies aber erstmals genauer bestimmt. So gilt der Antragsteller als vermögend, wenn er ein Sparguthaben von mindestens 60.000 Euro auf der hohen Kante hat. Für jedes weitere Haushaltsmitglied werden noch je 30.000 Euro an die Vermögensgrenze hinzugerechnet. Die absolute Höchstgrenze wird bei einem Sparvermögen von 120.000 Euro gezogen. Wer diese Vermögensgrenzen übersteigt, muss also erst das Ersparte aufbrauchen, bevor Wohngeld bewilligt werden kann. Mit den Änderungen will die Bundesregierung 2027 gemeinsam mit den Ländern 1,5 Milliarden Euro einsparen, heißt es in dem Gesetz. 2028 sollen die Einsparungen zwei Milliarden betragen. Bund und Länder zahlten 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts je zur Hälfte rund 4,7 Milliarden Euro Wohngeld an gut 1,2 Millionen Haushalte. Anfang 2023 war mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert worden. Nach Angaben des Wohnungsministeriums sind 44 Prozent der Bezieher Familien, in 52 Prozent der Wohngeldhaushalte leben Rentnerinnen und Rentner.
