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Therapieplätze: Droht Kassenpatienten bald noch längere Wartezeit?

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Die Honorare für Psychotherapeuten sollen sinken. Entsprechend groß ist bei diesen der Ärger. Insbesondere für gesetzlich Versicherte könnte es in Zukunft noch schwieriger werden, einen Therapieplatz zu finden. Die Zahl der Menschen mit psychischen Problemen in Deutschland steigt. Längst gelten Depressionen und Angststörungen als Volkskrankheit. Der Bedarf an Therapieplätzen steigt entsprechend. Doch schon heute ist die Suche nach einem Therapieplatz für viele Betroffene ein frustrierendes Erlebnis: Häufig braucht es viel Mühe und Zeit, bis man erfolgreich wird. Vor allem auf dem Land müssen Patienten bis zu einem halben Jahr auf einen Therapieplatz warten. Der Grund: Die Zahl der Hilfesuchenden übersteigt die Zahl der Therapieplätze. Diese Situation könnte sich bald weiter verschärfen. Der Grund: In dieser Woche beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss auf Antrag der Krankenkassen, die Vergütung der niedergelassenen Psychotherapeuten zum 1. April dieses Jahres um 4,5 Prozent zu kürzen. "Das ist ein fatales Signal für die Versorgung psychisch erkrankter Patientinnen", mahnen Enno Maaß und Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Kritik gibt es auch von Andreas Gassen: "Die Entscheidung hat die Interessen psychisch kranker Menschen außer Acht gelassen", kommentierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Entscheidung in einer Mitteilung. Zwar stehe es außer Frage, dass die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der aktuellen Finanzlage sparen müssten . Es sei aber paradox, dort sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld ambulant stattfinde. Leidtragende werden laut Gassen vorwiegend die Versicherten sein. "Das Nachsehen werden leider vor allem die Patientinnen und Patienten haben, deren Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen in den letzten Jahren stetig gestiegen ist." Knapp 7.000 Euro weniger Bislang bekommt ein Therapeut für eine 60-minütige Sitzung eine Vergütung in Höhe von 119,89 Euro ausgezahlt. Diese würde durch die Kürzung um 5,39 Euro auf 114,49 Euro sinken. Bei durchschnittlich 28 Behandlungsstunden pro Woche und 43 Arbeitswochen im Jahr würde eine Praxis insgesamt 6.489,56 Euro weniger verdienen, rechnet Enno Maaß im Gespräch mit t-online vor. Bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 140.000 Euro seien die knapp 7.000 Euro eine spürbare Belastung. Zudem steigen vielerorts die Kosten für Miete und Elektrizität. Eine Kompensation durch Mehrarbeit sei zudem in der Regel nicht möglich. So kämen laut Maaß zu den 28 Behandlungsstunden in der Regel 15 weitere Arbeitsstunden, die der Therapeut für Dokumentation, Anträge und andere Aufgaben aufbringen müsse. In der Summe komme ein Therapeut bei 28 Behandlungsstunden schon auf eine Wochenarbeitszeit von über 40 Stunden. "Viel mehr geht da einfach nicht bei normalem Zeitaufwand", so Maas. Die Entscheidung des Bewertungsausschusses bewertete Maaß als "abschätzige Handlung" gegenüber dem Berufsstand und der wichtigen psychotherapeutischen Versorgung. Diese habe auch Auswirkungen für die Versicherten: "Das gesamte Behandlungsangebot wird nicht von heute auf morgen wegbrechen. Mittelfristig wird es aber unattraktiver werden, sich als Psychotherapeut niederzulassen", so Maaß. Stattdessen könnten sich viele Therapeuten für eine Anstellung, beispielsweise in einer Klinik, entscheiden. Weniger Termine für Kassenpatienten Denkbar ist zudem, dass sich einzelne Praxen ab April dazu entscheiden, vermehrt Termine an Privatpatienten zu vergeben, da deren Vergütungssätze über den angepassten GKV-Honoraren liegen. Entsprechende Pläne bestätigten Therapeuten im Gespräch mit t-online. Auch die Qualität der Behandlung könne durch die Honorarkürzung leiden, fürchtet manche Therapeutin. Denn sollten Therapeuten den Praxisbetrieb weiter hochfahren und mehr Patienten aufnehmen, um die Honorarkürzung zu kompensieren, bliebe entsprechend weniger Zeit, sich Gedanken zu den einzelnen Patienten zu machen oder sich fortzubilden. Entsprechend düster ist die Stimmung innerhalb der Therapeutenschaft: "Diese Kürzungen, sollten sie umgesetzt werden, würden die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter Praxen gefährden", schreibt die Kinder- und Jugendtherapeutin Julia Tschisgale zu einer Petition, die sie auf der Plattform Change.org Anfang Februar eingestellt hat. Bereits damals gab es erste Gerüchte zu einer Honorarkürzung. Tschisgale warnte, dass bereits heute viele Praxen bereits einem hohen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt seien. "Zusätzliche Kürzungen könnten viele Praxen zur Schließung zwingen, was einen massiven Engpass in der psychotherapeutischen Versorgung zur Folge haben könnte." 70.000 Menschen unterzeichneten bis Redaktionsschluss die Petition. Eine aktuelle Petition der Verhaltenstherapeutin Johanna Alisa Jung zum gleichen Thema kommt nach wenigen Tagen bereits auf 112.000 Unterstützer (Stand: Freitagmittag). Die Krankenkassen hatten ursprünglich gar eine Absenkung der Vergütungen um 10 Prozent gefordert. Niedergelassene Psychotherapeuten hätten in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten, bemerkt der GKV-Spitzenverband in einer Mitteilung. So seien die durchschnittlichen Honorare für psychotherapeutische Leistungen seit 2013 um 52 Prozent gestiegen. Bei den übrigen ärztlichen Fachgruppen lag der Honoraranstieg indes nur bei 33 Prozent. Berufsverband reicht Petition beim Bundestag ein Die Bundestherapeutenkammer kontert mit anderen Zahlen: Nur 52 Euro betrage der Überschuss je Arbeitsstunde, den Psychotherapeuten nach Abzug der Praxiskosten erwirtschaften. Das sei gerade einmal die Hälfte, was Haus- oder andere Fachärzte im Durchschnitt erwirtschafteten. Bei der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung will man gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vorgehen. "Aktuell arbeiten wir intensiv an den nächsten Schritten, wie wir mit dieser für uns unhaltbaren Situation umgehen", heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Eine entsprechende Bundestagspetition reichte der Berufsverband am Donnerstag ein. Zudem wolle man das Bundesgesundheitsministerium dazu auffordern, den Beschluss des Bewertungsausschusses zu überprüfen.