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Sonntagsöffnung: Klage gegen Sonntagsöffnung in Ferienorten wird verhandelt

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Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern kann auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein haben.

Von Büsum bis Zinnowitz: In vielen norddeutschen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins können Geschäfte jetzt wieder sonntags öffnen. Doch die Regelung in MV ist juristisch angegriffen worden, am Donnerstag wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald eine Klage der Gewerkschaft Verdi verhandelt. Das Ergebnis könnte auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein haben, denn die Regelung dort stand Pate für jene in Mecklenburg-Vorpommern. 

Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein werde von Verdi nur geduldet - als Versuch, sagte der Fachbereichsleiter Handel bei Verdi Nord, Bert Stach, der dpa. Es gibt sie seit 2013. Sie wurde bisher mehrfach verlängert, aktuell läuft sie bis zum 13. Dezember 2028. "Wir werden sie nicht noch einmal verlängern, wenn das Gericht in Greifswald uns folgt", so Stach.

Verdi: Sonntagsschutz in Gefahr

Verdi sieht den Sonntagsschutz in Gefahr, wenn an drei Viertel aller Sonntage im Jahr in zahlreichen Orten geöffnet werden darf. Die Sonntagsöffnung ist in beiden Bundesländern vom 15. März bis 31. Oktober und dann noch einmal über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis zum 8. Januar möglich.

Die Regelung in MV ist seit dem vergangenen Jahr in Kraft. Sie soll den Händlern im Nordosten die gleichen Chancen wie im Nachbar-Bundesland einräumen, mit dem man um Feriengäste konkurriert.