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Февраль
2026

Falsch geparkt: Wo ist mein Auto? So oft wird in den MV-Städten abgeschleppt

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Wer falsch parkt, zahlt schnell dreistellige Beträge. Teils sind die Gebühren in den letzten Jahren in den Städten von MV stark gestiegen. Ein Halteverbot kann auch nachträglich eingerichtet werden.

In den Städten Mecklenburg-Vorpommerns werden jährlich teils Hunderte Fahrzeuge abgeschleppt - bisweilen mit hohen Kosten für die Halter. Wie oft passiert das, was kostet es, und wie bekomme ich mein Auto zurück?

So oft wird abgeschleppt

2025 wurden in Rostock, Mecklenburg-Vorpommerns größter Stadt, 1.339 Fahrzeuge abgeschleppt - mehr als in den Vorjahren (2024: 1.106, 2023: 1.201). In Greifswald wurden im vergangenen Jahr 285 Fahrzeuge abgeschleppt, ebenfalls mehr als im Vorjahr (205), aber weniger als 2023 (308).

Stralsund kommt für 2025 auf 232 Abschleppvorgänge und damit auf mehr als in den beiden Vorjahren (2024: 222, 2023: 172). In Wismar wurden 2025 insgesamt 177 und 2024 147 Fahrzeuge abgeschleppt.

Neubrandenburg, immerhin eine der größten Städte in MV, teilte mit, im vergangenen Jahr habe es 14 Abschleppvorgänge wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung gegeben. Ob diese Zahlen nur einen Teilbereich darstellen, war zunächst unklar.

Teils steigende Kosten

In Rostock kostet das Umsetzen eines Fahrzeuges 232,05 Euro. Für das Abschleppen zu einem Verwahrort sind es 5 Cent weniger. Allerdings kommen dann ab dem Folgetag täglich 17,85 Euro für die Verwahrung hinzu. Wird das Abschleppen abgebrochen, etwa weil der Fahrer hinzukommt, kostet das 119 Euro. Eine Zulage von mehr als 100 Euro ist demnach möglich, wenn erschwerte Bedingungen beim Abschleppen vorliegen. Weiterhin kommen in vom Ordnungsdienst veranlassten Fällen Auslagen und Gebühren von mehr als 45 Euro hinzu. Vor einer Erhöhung 2024 waren die Kosten deutlich niedriger. So kostete ein Umsetzen damals rund 114 Euro.

In Neubrandenburg kostet ein kompletter Abschleppvorgang in etwa 250 Euro. Vor 2024 waren es etwa 100 Euro weniger.

In Greifswald werden 250 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen der Verwaltung fällig. Bei Abbruch kostet es 150 Euro. In Stralsund werden laut Stadt etwa 290 Euro fällig. Die Kosten stiegen pro Jahr im Durchschnitt um 2,2 Prozent. In Wismar seien die Kosten seit Jahren stabil und bewegten sich zwischen 160 und 260 Euro. 

Wenn das Fahrzeug nicht nur umgesetzt, sondern etwa auf dem Gelände des Abschleppunternehmens abgesetzt wird, kosten zusätzliche Tage, in denen das Auto nicht abgeholt wird, auch zusätzlich Geld.

Wie bekomme ich mein Auto zurück?

Halter, deren Auto abgeschleppt wurde, erfahren dies bei der örtlichen Polizei und auch, wo sie es wiederfinden. Stralsund und Neubrandenburg verweisen zusätzlich auch auf das Ordnungsamt.

Abschlepp-Gründe und -Hotspots

Temporäre Halteverbote etwa wegen Umzügen oder Baustellen, aber auch wegen Veranstaltungen und Märkten nennen die Städte als Situationen, in denen es zum Abschleppen kommt. Mobile oder wechselnde Halteverbote gibt es in den Städten teils aber auch für die Straßenreinigung oder Grünpflege. 

Aus Greifswald hieß es zudem, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen im gesamten Stadtgebiet könnten als Hotspots für Abschleppmaßnahmen bezeichnet werden. 

Wismar verweist auch auf das unrechtmäßige Parken auf Behindertenparkplätzen. Außerdem gab es demnach in der Stadt während des Schwedenfestes allein innerhalb einer Woche 26 Vorgänge.

Aber da stand doch gar kein Schild?

Autos können auch abgeschleppt werden, wenn ein Halteverbotsschild erst im Nachhinein aufgestellt wird und das Fahrzeug schon vorher dort stand. Dann gilt allerdings nach Angaben der Städte in der Regel eine Frist von drei Tagen, bevor abgeschleppt werden darf. 

In Einzelfällen muss aber doch schon vorher abgeschleppt werden, etwa zur Abwehr einer Gefahr, wie es aus Neubrandenburg heißt. Denkbar seien etwa Feuerwehreinsätze oder Rohrbrüche. "Dann würde die veranlassende Behörde die Abschleppkosten jedoch selbst tragen."

Nach Angaben der Stralsunder Verwaltung gilt die Drei-Tages-Frist nicht, wenn das Auto geparkt wurde, nachdem das Halteverbotsschild aufgestellt wurde. "Fahrzeuge, die nach der Aufstellung in dem Bereich abgestellt werden, können direkt umgesetzt werden. Hierfür ist eine Nachweisführung erforderlich."