Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen: Was heißt das?
Die Entscheidung ist eine Niederlage für das Bundesamt für Verfassungsschutz: Es darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Was die Eilentscheidung bedeutet und warum ein Staatsrechtler sie kritisiert.
