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ETF-Steuern optimieren: Mit diesen legalen Tricks sparen Anleger Geld

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In einer Ratgeberserie erklärt die t-online-Redaktion Schritt für Schritt, wie ein erfolgreicher Start an die Börse gelingen kann. Heute geht es um legale Steuertricks. ETFs sind ein einfacher Weg, langfristig am Aktienmarkt zu investieren. Wer damit erfolgreich ist, stellt aber irgendwann fest: Ein Teil der Gewinne gehört dem Finanzamt. Das ist normal und in der Praxis oft weniger kompliziert, als es klingt. Trotzdem gibt es zwei kleine Stellschrauben, mit denen Sie über Jahrzehnte etwas mehr herausholen können: das sogenannte Fifo-Prinzip austricksen und den Freistellungsauftrag konsequent nutzen. Bevor wir Ihnen erklären, was sich hinter diesen Strategien verbirgt, noch ein Hinweis: Das sind Optimierungen, keine Pflichtübungen. Wenn Sie Ihre Geldanlage möglichst einfach halten wollen, können Sie beide Strategien auch weglassen. Für den langfristigen Vermögensaufbau sind andere Punkte wichtiger: die Sparrate regelmäßig erhöhen zum Beispiel und einen günstigen Depotanbieter wählen . Wer jedoch Lust hat, das meiste aus seiner ETF-Anlage herauszuholen, wird an den Kniffen aus diesem Ratgeber Gefallen finden. Kurz erklärt: Wie werden ETF-Erträge besteuert? In Deutschland fallen auf Kapitalerträge in der Regel 25 Prozent Abgeltungsteuer an – plus Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer) und, falls Sie Mitglied sind, Kirchensteuer. Das sind je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Daraus ergibt sich grob gerechnet ein Steuersatz von: ohne Kirche: 26,38 Prozent mit Kirche: je nach Bundesland etwa 27,82 bis 28 Prozent Aktien-ETFs sind allerdings steuerlich durch die sogenannte Teilfreistellung begünstigt . Bei ihnen bleibt seit 2018 ein Teil der Erträge pauschal steuerfrei: 30 Prozent sind bei Aktienfonds/ETFs freigestellt. Heißt: Nur 70 Prozent Ihres Gewinns werden überhaupt besteuert. Bei Geldmarkt-, Anleihen- oder Rohstoff-ETFs gilt diese Teilfreistellung in der Regel nicht. Es ist dabei egal, ob Sie einen ausschüttenden ETF besparen, der regelmäßig Dividenden zahlt, oder einen thesaurierenden ETF, der die Erträge automatisch wieder anlegt. Beide ETF-Arten werden grundsätzlich nach derselben Logik besteuert. Macht Ihr ETF im Laufe eines Jahres Gewinn, wird eine Vorabsteuer erhoben, die auf der sogenannten Vorabpauschale basiert. Das ist keine Doppelbesteuerung: Was Sie über die Vorabpauschale zahlen, wird später beim Verkauf auf die Steuer angerechnet. Sollte Ihnen schon jetzt der Kopf rauchen, keine Sorge: Bei deutschen Depotanbietern läuft die Abrechnung automatisch. Sobald Steuern anfallen, führen die Bank oder der Broker diese ans Finanzamt ab. Nur bei ausländischen Depots ist von Ihnen mehr eigene Arbeit über die Steuererklärung gefordert. Möchten Sie sich dennoch in die Details der Berechnung der Steuer auf ETFs vertiefen, legen wir Ihnen diesen Ratgeber ans Herz . Kommen wir nun zu den Strategien, mit denen Sie beim Vermögensaufbau möglichst wenig Geld ans Finanzamt abtreten müssen. Optimierung 1: Fifo-Prinzip austricksen Bei Sparplänen kaufen Sie über Jahre und Jahrzehnte ETF-Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Beim Verkauf gilt steuerlich meist das sogenannte Fifo-Prinzip: First in, first out – die ältesten und meist am stärksten gestiegenen Anteile gelten als zuerst verkauft. Die Folge: Wenn Sie im Ruhestand erstmals Geld entnehmen, kann der steuerpflichtige Gewinnanteil besonders hoch sein. Steuerlich wäre es oft günstiger, zuerst die jüngsten Anteile zu verkaufen, weil in ihnen meist weniger Kursgewinn steckt. Der Geldratgeber "Finanztip" hat daher die "3×10-Strategie" entwickelt, mit der Sie sozusagen einen "Lido-Effekt" erzeugen (Last in, first out). Die Strategie führt nämlich zu klar getrennten "Tranchen", sodass Sie später gezielt die jüngeren Bestände verkaufen können. Sie können dabei zwischen zwei Varianten wählen: Variante A: ETF alle zehn Jahre wechseln Variante B: Zweitdepot plus Depotübertrag in der Entnahmephase Bei der Variante A besparen Sie zehn Jahre lang ETF 1, danach zehn Jahre ETF 2 und anschließend zehn Jahre ETF 3. Wichtig: Sie müssen nicht den Index wechseln. Sie können zum Beispiel dreimal einen ETF auf den MSCI World besparen – nur eben von unterschiedlichen Anbietern oder unterschiedliche ETFs vom selben Anbieter. In der Entnahmephase verkaufen Sie dann zuerst den zuletzt besparten ETF. Damit erzeugen Sie einen teilweisen "Lifo-Effekt", weil Sie im Mittel weniger Gewinn pro verkauftem Anteil versteuern müssen. Notieren Sie sich am besten, wann Sie welchen ETF bespart haben. Sonst wird es später unnötig kompliziert. Die Alternative – Variante B – funktioniert so: Wer jahrzehntelang nur einen ETF bespart hat, kann später mit einem Zweitdepot arbeiten, in das Sie ETF-Anteile übertragen. Da beim Depotübertrag ebenfalls das Fifo-Prinzip greift, wandern typischerweise die ältesten Anteile ins Zweitdepot. Im Erstdepot bleiben die jüngeren Anteile, die Sie dann leichter "zuerst" verkaufen können. Aber: Ein Depotübertrag zu einem anderen Anbieter kann dauern. Außerdem sollten Sie danach prüfen, ob Einstandskurse und Steuerdaten korrekt übernommen wurden. Bietet Ihr bisheriger Anbieter ein Zweitdepot an, ist das die einfachere Wahl. Egal, ob Sie sich für Variante A oder Variante B entscheiden: Sie zahlen Steuern tendenziell später und halten zwischenzeitlich mehr ETF-Vermögen investiert. Über Jahrzehnte kann das nach Berechnungen von "Finanztip" einen Unterschied von Zehntausenden Euro machen. Gleichzeitig gilt aber: Steuerregeln können sich ändern. Entscheiden Sie sich nie nur deshalb für eine Geldanlage, weil sie attraktive Steuervorteile eröffnet. Optimierung 2: Freistellungsauftrag optimal nutzen Jedes Jahr profitieren Sparer vom sogenannten Sparerpauschbetrag. Erzielen Sie Kapitalerträge, bleiben davon 1.000 Euro pro Person steuerfrei. Sind Sie mit Ihrem Partner zusammen veranlagt, greift der doppelte Freibetrag. Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also unter anderem ETF-Gewinne, Dividenden sowie Zinsen von Tages- und Festgeld. Wichtig: Der Pauschbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt. Sie müssen bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag stellen , um ihn nutzen zu können. Das ist in der Regel in wenigen Sekunden online erledigt. Was genau lässt sich dabei aber nun optimieren? Nutzen Sie Ihren Freibetrag nicht voll aus, verfällt der nicht angewendete Teil am Jahresende. Wer ihn stattdessen regelmäßig ausschöpft, spart jedes Jahr ein kleines bisschen Steuern. Dabei gibt es zwei Wege, den Freibetrag auszuschöpfen: über Ausschüttungen: Sie können einen ausschüttenden ETF besparen, bis die jährlichen Ausschüttungen ungefähr Ihren Freibetrag füllen. über Verkauf und Wiederkauf: Ist Ihr ETF zum Jahresende im Plus und trotz Steuer auf die Vorabpauschale noch Freibetrag übrig, können Sie Anteile verkaufen. Und zwar so viel, dass der Gewinn ungefähr dem verbleibenden Freibetrag entspricht. Den Erlös legen Sie anschließend wieder an. So erzielen Sie steuerfreie Gewinne, ohne Ihren ETF-Bestand zu schmälern. Ein vereinfachtes Beispiel: Sie haben noch 100 Euro vom Freistellungsauftrag offen. Sie verkaufen ETF-Anteile mit 100 Euro Gewinn und kaufen wieder nach. Auf die 100 Euro Gewinn zahlen Sie dann keine Abgeltungsteuer – das spart laut "Finanztip" rund 18 Euro. Aber: Es funktioniert nur, wenn die Ordergebühren niedrig sind. Sie fressen andernfalls die kleine Steuerersparnis wieder auf. Steuer optimieren: Lohnt sich der Aufwand? Beide Strategien können sich über Jahrzehnte in Ihrem Depot deutlich bemerkbar machen. Gleichzeitig sind es Feinjustierungen. Wenn Sie es einfach halten wollen, ist das völlig okay. Dann lautet die sinnvolle Prioritätenliste: Erstens, erhöhen Sie regelmäßig Ihre Sparrate, etwa wenn Ihr Gehalt steigt oder Sie ein Erbe erhalten. Zweitens, halten Sie die Kosten niedrig, indem Sie günstige ETFs und Broker wählen. Drittens, bleiben Sie langfristig investiert, statt bei Krisen in Panik zu verkaufen.