Wenn Notwehr zu weit geht: der Kirschbaumfall (Aachener Zeitung)
Wer in einer akuten Notlage steckt und Leib, Leben, Eigentum oder Freiheit bedroht sieht, darf sich im Rahmen der Notwehr gegen einen Angreifer wehren. Aber Vorsicht: Die Wahl des Mittels muss dabei angemessen sein. Sonst kann aus einer
