Wenn Notwehr zu weit geht: der Kirschbaumfall (T-online)
Wer sich im Angriffsfall auf Notwehr berufen möchte, muss mit seiner Abwehrhandlung Maß und Mitte wahren. Wer da übertreibt, kann sich schnell selbst strafbar machen. Wer in einer akuten Notlage steckt und Leib, Leben, Eigentum oder Freiheit bedroht
