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Streusalz-Streit in Berlin: Das Räumen der Anderen

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Berlins Straßen sind glatt, und der Einsatz von Streusalz ist gesetzlich verboten. Politik, Justiz und Naturschützer im Streit um den bitter nötigen Winterdienst.

Es ist Winter in Berlin. Und das ordentlich. Ein Winter, in dem wir es seit Wochen mit der Dreifaltigkeit von Schnee, Eis und daraus resultierender Glätte zu tun haben. Ein Winter, in dem besonders die deutsche Hauptstadt Streusalz bitter nötig hätte. Denn: Berlin schlittert nur so durch den Jahresbeginn.

Wie in vielen anderen Städten ist in der Hauptstadt aber der Einsatz von sogenannten salzhaltigen Taumitteln gesetzlich untersagt. Zu schlecht für die Umwelt

Der gesunde Menschenverstand fragt: Kann man das nicht ausnahmsweise erlauben? Berlin aber wäre nicht Berlin, wenn sich nicht auch entlang dieser profanen Frage ein absurdes Zuständigkeitsbingo spielen ließe.

30 bis 40 Glatteisopfer täglich

Die Berliner Verkehrssenatorin fand für den Salznotstand auf Straßen und Gehwegen Ende Januar eine Lösung: per sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung erlaubte sie allen Hauptstädtern den privaten Einsatz des Minerals. In Kombination mit einer ohnehin bestehenden Räum- und Streupflicht für Hausbesitzer wollte sie mit ihrem Vorstoß dafür sorgen, dass Berliner Gehwege – und Krankenhausbetten – frei werden. Die Senatsverwaltung teilte mit, dass die Senatorin "zentral die Steuerung zur Bekämpfung der extremen und anhaltenden Glatteis-Situation" übernehme.

Immerhin meldete das städtische Unfallkrankenhaus da schon 30 bis 40 Glatteisopfer täglich. Man reagierte also auf eine konkrete Bedrohung von Leib und Leben. 

Doch lange währte die fixe Idee nicht. Der Naturschutzbund (NABU) klagte und bekam vom Berliner Verwaltungsgericht auch noch recht. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz sehe, anders als zum Beispiel das Hamburger Wegegesetz, keine Ausnahmen vor. Selbst die Grünen-Politikerin Ricarda Lang tobt seither gegen die Naturschützer: "Auch einfach ein Bärendienst für gesellschaftliche Mehrheiten für Naturschutz", schrieb sie auf X.

Der NABU rechtfertigt sein Vorgehen: "Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen." Das Gericht stimmte dieser Argumentation zu. Wohl auch, weil die Berliner Politiker leider vergessen hatten, eine schriftliche Begründung beizufügen. 

Zuständigkeitsbingo um Streusalz: Wer verliert?

Die Berlin-Frage der Saison wird, für wen dieser Präzedenzfall nun besonders bedrohlich wird: für das Knochengerüst der Berliner, die Mitgliederkartei des NABU oder die Wiederwahlchancen von Kai Wegner, von dem in diesem Text noch überhaupt nicht die Rede war?

Der Regierende Bürgermeister hielt sich mal wieder fein raus aus dem Winterdienst und fordert erst jetzt in hektischer Betriebsamkeit eine schnelle Streusalz-Gesetzesänderung. Wegner stichelt gegen seine eigene Senatorin: Er habe von Anfang an auf die rechtliche Unsicherheit der Allgemeinverfügung hingewiesen. Achtung, politisches Glatteis! 

Während sich die zuständigen Berliner Politiker mal wieder gegenseitig das Putzgerät zuschieben und die Anpassung des Straßenreinigungsgesetzes sicherlich noch bis Ostern braucht, bleibt den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt wohl nichts anderes übrig, als ein Alternativangebot der Naturschützer zu beherzigen: das Böden und Tierpfoten angreifende Streusalz einfach zu ersetzen. 

Berlin könnte doch genauso gut zur Sand-, Split- und Kies-Hauptstadt werden, fordern die. Zumindest mit Sand als Bodenbelag kennt sich der Regierende Bürgermeister als Gelegenheitstennisprofi aus. Vielleicht trüge der vertraute Untergrund auch zu stärkerer Präsenz im Stadtbild bei. 

Etwas ändern muss der CDU-Mann jedenfalls, falls er im Herbst wiedergewählt werden will: Selbst im in die Vollnarkose gentrifizierten Prenzlauer Berg tauchen in diesen Tagen wieder politische Graffitis auf. "Dank Tennis-Kai: Glatteis für alle!", steht dort ganz frisch an einer Häuserwand.

Na dann, Hals- und Kahnbeinbruch!