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Beratungsangebot fällt weg: Regierung erklärt Wegfall von Antidiskriminierungsstelle

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Viele Jahre konnten Menschen, die Diskriminierung erlebt haben, sich an eine landeseigene Beratung wenden. Das Angebot fällt nun weg. Die Landesregierung begegnet der Kritik.

Nach der Kritik am Aus für die Antidiskriminierungsberatung des Landes Brandenburg hat die Landesregierung die Entscheidung erklärt. "Zusammengefasst liegt der Grund also im Wegfall der Bundesmittel", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Dass es keine Bundesmittel mehr geben solle, sei eine Entscheidung der Bundesregierung. Bisher hatte der Bund demnach einen Großteil der Kosten getragen.

Kritik an der Schließung

Wegen der Schließung der Beratungsstelle hatte es von mehreren Seiten deutliche Kritik gegeben. "Menschen, die in Brandenburg wegen einer Behinderung, ihres Alters, Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden, haben ab heute keine unabhängige Fachberatung mehr", sagte Birgit Peter, Leiterin der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg. Die Landesregierung habe es versäumt, "diese wichtige Unterstützung zu sichern".

"Wer Diskriminierung erlebt, braucht Schutz, Unterstützung und verlässliche Strukturen", fügte Judith Porath, Geschäftsführerin des Trägervereins Opferperspektive, an. Das Aus für die allgemeine Antidiskriminierungsberatung bedeute einen "massiven Rückschritt" für die Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit im Land Brandenburg.

Ministerin erklärt finanziellen Hintergrund

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) hatte die Entscheidung, die Stelle wegfallen zu lassen, zuletzt ebenfalls erklärt. "Wir hätten die Kofinanzierung für dieses Jahr sichergestellt, das wären 25.000 Euro gewesen", sagte sie dem Rbb. "Aber wenn die Bundesmittel nicht kommen, können wir nicht 260.000 Euro alleine bezahlen. Das ist in der momentanen wirtschaftlichen Lage so nicht möglich."

Seit 2009 leistete die Antidiskriminierungsberatung professionelle Beratung und Unterstützung für Menschen, die Diskriminierung erleben. Zunächst war das Angebot auf Fälle rassistischer Diskriminierung beschränkt. Ab 2023 wurde die Stelle auf alle Diskriminierungsmerkmale des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausgeweitet.