Razzia im Landtag: Gericht: Durchsuchung bei CDU-Fraktion war rechtswidrig
Die CDU-Fraktion hat sich erfolgreich gegen eine Razzia im Landtag gewehrt. Über die Rückgabe der Unterlagen muss nun das Amtsgericht entscheiden.
Die Durchsuchung von Räumen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer ist rechtswidrig gewesen. Das entschied das Landgericht Magdeburg. Die Beschwerde der CDU-Fraktion sei erfolgreich gewesen, teilte das Landgericht mit.
Die Anordnung der Durchsuchung durch das Amtsgericht Magdeburg sei nicht verhältnismäßig gewesen, hieß es zur Begründung. Der Landtag als Gesetzgebungsorgan sei grundsätzlich vor einer Durchsuchung aufzufordern, Unterlagen an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Dies habe die Behörde aber nicht gemacht. Laut Landgericht hatte es auch Beschwerden von neun Abgeordneten des Landtags gegeben, die nun als unzulässig bewertet wurden. Grund dafür sei, dass ein einzelner Abgeordnete keine Berechtigung hat, eine Beschwerde einzulegen, hieß es.
Gegen die Beschlüsse des Landgerichts im Ermittlungsverfahren gibt es kein weiteres Rechtsmittel.
Durchsuchungen bei CDU, SPD und AfD
Wegen des Verdachts der Untreue hatten Ermittler am 1. Juli vergangenen Jahres die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag durchsucht. Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt wegen umstrittener Zulagen für Landtagsabgeordnete.
Auch von der SPD-Fraktion war zu Beginn dieses Jahres eine Beschwerde eingegangen. Darüber werde zeitnah entschieden, teilte das Landgericht Magdeburg weiter mit.
Soweit die CDU-Fraktion die Rückgabe der sichergestellten Unterlagen verlangt hat, muss hierüber laut Landgericht zunächst das Amtsgericht Magdeburg in erster Instanz entscheiden. Dies sei bislang nicht geschehen, weil zunächst das Landgericht klären musste, ob die Durchsuchung rechtswidrig gewesen war oder nicht.
CDU hatte Zahlungen gerechtfertigt, nach Razzien aber eingestellt
Innerhalb der CDU-Fraktion waren die Zusatzzahlungen unter anderem damit gerechtfertigt worden, dass die Abgeordneten Führungsaufgaben übernommen hätten. Außerdem sollte damit ein Mehraufwand ausgeglichen werden, hatte es in Fraktionskreisen geheißen. Nach den Durchsuchungen hatte die CDU-Fraktion die umstrittenen Zahlungen eingestellt.
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Frank Bommersbach, begrüßte die Entscheidung. "Gerade bei Eingriffen wie Durchsuchungen ist es zentral, dass die gesetzlichen Voraussetzungen sorgfältig geprüft und eingehalten werden." Die Entscheidung stärke das Vertrauen in den Rechtsstaat und zeige, dass gerichtliche Kontrolle auch gegenüber staatlichen Stellen effektiv funktioniere.
