So wehren Sie sich gegen Mängel (tz)
Heizung auf Dauer kaputt oder Schimmel im Bad: Dann ist eine satte Mietminderung drin München – Laut Gesetz (BGB § 536) können Mieter eine Mietminderung geltend machen, wenn die „Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch“ beeinträchtigt ist. Konkret
